Müssen sie für ihre Schulreise eine Risikoanalyse machen?
Hier finden sie die Antworten:
- Sie können die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes immer auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums nachlesen: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
- Gastfamilien werden grundsätzlich keine nicht geimpften Schüler aufnehmen.
Wichtig bei der Heimreise nach Österreich (Stand Jänner 2023)
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/coronavirus-covid-19-und-reisen/
Für die Einreise aus allen Staaten gilt ab 22. Februar 2022 die 3-G- Pflicht (geimpft, genesen oder getestet). Zulässig sind PCR-Tests (max. 72 h alt) und Antigentests (max. 24 h alt). Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“).
Personen, deren Impfnachweis (nach 270 Tagen) oder Genesungsnachweis (nach 180 Tagen) abgelaufen ist, haben keinen 3-G Nachweis mehr. Für die Einreise müssen sie ihren Impfschutz auffrischen (Boosterimpfung, nur für bereits Vollimmunisierte) oder einen Test vorlegen. Die Boosterimpfung ist gültig, wenn sie frühestens 90 Tage (früher 120 Tage) nach der Vollimmunisierung verabreicht wird.
Kann kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann.
Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
- Personen, die ein ärztliches Zeugnis entsprechend der Anlage H oder der Anlage I (Infektion innerhalb den letzten 90 Tage, immer noch Antikörper) vorweisen, können mit ihrem Genesungsnachweis einreisen.
- Schwangere und nicht-gefahrlos Impfbare brauchen einen Test.
- Personen mit einem Lichtbildausweis nach dem Amtssitzgesetz (d.h. in Österreich akkreditiertes Personal diplomatischer oder konsularischer Missionen oder Bedienstete internationaler Organisationen) oder Personen, die zu beruflichen Zwecken einer internationalen Einrichtung einreisen, brauchen einen Test, sofern sie nicht geimpft sind.
- Für Pendler gelten aufgrund der allgemeinen Zulässigkeit von Antigentests keine Sonderregeln mehr.
- Für Kinder im schulpflichtigen Alter (= nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren) genügt die Erfüllung der Testintervalle des sogenannten „Ninja“-Passes.
Die Einreiseverordnung und damit die 3-G Regelung gilt nicht für die Durchreise (Transit) durch Österreich.3
Was passiert wenn ein Schüler im Zielland an Corona erkrankt?
Voraussetzung für die Durchführung von Schulveranstaltungen im Ausland:
Reisebüronummer/Número del registro: Agencia de viajes: CV-m1939-V
Steuernummer: CIF/UST-Nummer: ES-Y1685382W
Polizzennummer/Número de Póliza INNO00004
Versicherung für Insolvenzabsicherung:
Hiscox Professional & Hiscox Liability (Agencias de Viajey Tour Operadores)
Aseguradora: Hiscox S.A., Sucursal en España
Regulada por la CAA y la DGSFP.
Clave DGSFP: E231
Ámbito Territorial Mundial (weltweit)
Corona Tests im Ausland:
Unsere Partner wie zum Beispiel Sprachschulen, Hotels, Partnerorganisationen im Ausland werden ihnen dann eine Möglichkeit für einen PCR-Test oder Antigentest aufzeigen (zB Apotheke, offiziellen Test-Zentrum oder Krankenhaus) und ihnen bei der Organisation behilflich sein.
Preislich können sie derzeit mit zwischen €50 – €100 pro PCR-Test rechnen.
Antigentests sind günstiger (ca. €30 – €40).
Preise – Je nach Land verschieden. Ausnahmen möglich.