Reisewarnungen können uns alle jederzeit betreffen. Wir möchten Sie daher darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir Ihnen helfen können.
Was tun bei Reisewarnungen?
„Die Versicherung kann nur dann die Kosten übernehmen, wenn die Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) ausgesprochen wird und dann eben nur für die genannten Orte/Regionen. Die Reisewarnung ist für die Versicherung das objektive Kriterium zum Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die Reisewarnung akzeptiert die Versicherung in den Stornoschutz Premium-Tarifen als versichertes Ereignis.“
Wie weiß ich dass eine Reisewarnung ausgesprochen wurde?
Offizielle Reisewarnungen vom Bundesministerium in Österreich können sie hier finden:
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Was tun im Ernstfall?
Falls eine offizielle Reisewarnung für ein Land oder eine Region ausgesprochen wurde, werden wir uns sofort darum kümmern um eine passende Lösung gemeinsam mit unseren Reisepartnern zu finden.
Welche Verpflichtungen haben Sie?
Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört unter anderem, dass Sie
in der Stornoschutz-Versicherung unverzüglich die Reise bei der Buchungsstelle stornieren.
uns in der Reise-Krankenversicherung unverzüglich informieren, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich wird.
in der Reise-Gepäckversicherung einen Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden.
Downloaden sie sich dazu unten die Dokumente zu Sorglos und Premium.

