Prozess e-Rechnung an den Bund/Schulbuch (UEW) (Bund)
Bei Schulveranstaltungen
Wird die Rechnung des Vertragspartners des Bundes (Lieferant) an die Schule selbst (Auftraggeber) adressiert, ist von einem Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Bundesdienststelle „Schule“ auszugehen. In diesem Fall ist gemäß § 5 Abs. 2 IKTKonG eine e-Rechnung an die Schule auszustellen und zu übermitteln.
Wird jedoch die Rechnung persönlich an eine Person der Schulverwaltung (z.B. Lehrkörper) adressiert, ist von einem Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Privatperson auszugehen. In diesem Fall ist keine e-Rechnung erforderlich.
(Quelle: https://www.usp.gv.at/at.gv.bmf.erb/erb/?p=einvoice_info_fedgov_schools)