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Reisepass & Personalausweis Gültigkeit

Der Reisepass darf bis zu fünf Jahren abgelaufen sein

Das ist nur eingeschränkt richtig. In folgenden Ländern ist dies aufgrund eines Abkommens mit Österreich möglich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Bei Flugreisen kann, bedingt durch spezielle Beförderungsbestimmungen der Airlines, Passagieren mit abgelaufenem Pass der Flug verweigert werden. Es ist daher ratsam, immer einen gültigen Reisepass beziehungsweise Personalausweis zu benützen. Übrigens: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

Mit einem Personalausweis darf man überall einreisen

Dies stimmt nur bedingt. Aktuell akzeptieren über 30 Staaten Europas den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die jeweiligen Länderbestimmungen wie beispielsweise Visumpflicht berücksichtigt werden.

Für einen Besuch bei unseren Nachbarn braucht man kein Reisedokument

Das ist leider falsch. Alle Nachbarn Österreichs, also Deutschland, die Schweiz, Liechtenstein, Italien, Slowenien, Ungarn, Tschechien und die Slowakei, sind zwar Mitglieder im Schengenraum, trotzdem kann an der Grenze immer ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.


Quelle (Asfinag.at)

 

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