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Schoolsensations travel safe

Analyse

Müssen sie für ihre Schulreise eine Risikoanalyse machen?

Hier finden sie die Antworten:

Wie sind die Coronauflagen für die Einreise bzw. vor Ort? Geimpft oder genesen? Was passiert wenn ein Schüler keine Impfung und will sich auch nicht impfen lassen. Kann dieser mit oder nicht? Wie schaut es mit Corona-Tests vor Ort aus? Sind die Gastfamilien geimpft? Was passiert, wenn ein/e Schülerin im Zielland an Corona erkrankt?
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    1. Sie können die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes immer auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums nachlesen: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
    2. Gastfamilien werden grundsätzlich keine nicht geimpften Schüler aufnehmen. 

Wichtig bei der Heimreise nach Österreich (Stand Jänner 2023)

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/coronavirus-covid-19-und-reisen/

Für die Einreise aus allen Staaten gilt ab 22. Februar 2022 die 3-G- Pflicht (geimpft, genesen oder getestet). Zulässig sind PCR-Tests (max. 72 h alt) und Antigentests (max. 24 h alt). Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“).

Personen, deren Impfnachweis (nach 270 Tagen) oder Genesungsnachweis (nach 180 Tagen) abgelaufen ist, haben keinen 3-G Nachweis mehr. Für die Einreise müssen sie ihren Impfschutz auffrischen (Boosterimpfung, nur für bereits Vollimmunisierte) oder einen Test vorlegen. Die Boosterimpfung ist gültig, wenn sie frühestens 90 Tage (früher 120 Tage) nach der Vollimmunisierung verabreicht wird. 

Kann kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann.

Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.

Ausnahmen von der 3-G Pflicht und Sonderbestimmungen:
  • Personen, die ein ärztliches Zeugnis entsprechend der Anlage H oder der Anlage I (Infektion innerhalb den letzten 90 Tage, immer noch Antikörper) vorweisen, können mit ihrem Genesungsnachweis einreisen.
  • Schwangere und nicht-gefahrlos Impfbare brauchen einen Test.
  • Personen mit einem Lichtbildausweis nach dem Amtssitzgesetz (d.h. in Österreich akkreditiertes Personal diplomatischer oder konsularischer Missionen oder Bedienstete internationaler Organisationen) oder Personen, die zu beruflichen Zwecken einer internationalen Einrichtung einreisen, brauchen einen Test, sofern sie nicht geimpft sind.
  • Für Pendler gelten aufgrund der allgemeinen Zulässigkeit von Antigentests keine Sonderregeln mehr.
  • Für Kinder im schulpflichtigen Alter (= nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren) genügt die Erfüllung der Testintervalle des sogenannten „Ninja“-Passes.

Die Einreiseverordnung und damit die 3-G Regelung gilt nicht für die Durchreise (Transit) durch Österreich.3

 

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Was passiert wenn ein Schüler im Zielland an Corona erkrankt?

Wenn ein Schüler an Corona erkrankt, kann er entweder bei der Familie bleiben (wenn diese das akzeptiert) oder er kommt in ein dafür vorgesehenes Corona Hotel/Apartment für die Zeit der Quarantäne und fliegt anschließend wieder nach Österreich. Die Corona-Zusatzversicherung ist genau dafür gedacht und deckt diese Kosten. Falls der Schüler noch minderjährig sein sollte, werden im Normalfall auch die Unterkunfts- und Rückreisekosten von der Versicherung für eine Begleitperson getragen.
Jeder Fall wird allerdings immer speziell von der Versicherung bewertet und sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
 

Voraussetzung für die Durchführung von Schulveranstaltungen im Ausland:

Frag: Der Reiseveranstalter unterliegt dem Pauschalreisegesetz (PRG), hat eine GISA-Nummer und die erforderliche Insolvenzabsicherung abgeschlossen?
– Schoolsensations ist ein offizielles Reisebüro in Spanien (Valencia) und unterliegen daher auch dem Pauschalreisegesetz (PRG), besitzt eine Gewerbenummer in Spanien (ES-Y1685382W) und hat auch die nötige Insolvenzabsicherung (Polizze INNO00004: bis € 600.000,00). Sonst könnten Schoolsensations kein Reisebüro in Spanien eröffnen. 
 
– GISA-Nummer: Diese ist das Gewerbeinformationssystem Austria – (GISA) und da wir das Reisebüro in Spanien registriert haben, ist Schoolsensations hier nicht erfasst.
 
Wenn sie weitere Unterlagen benötigen, können wir ihnen diese gerne per Kopien zukommen lassen.
 

Reisebüronummer/Número del registro: Agencia de viajes: CV-m1939-V
Steuernummer: CIF/UST-Nummer: ES-Y1685382W
Polizzennummer/Número de Póliza INNO00004

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Versicherung für Insolvenzabsicherung:
Hiscox Professional & Hiscox Liability (Agencias de Viajey Tour Operadores)
Aseguradora: Hiscox S.A., Sucursal en España
Regulada por la CAA y la DGSFP.
Clave DGSFP: E231
Ámbito Territorial Mundial (weltweit)

Corona Tests im Ausland:

Unsere Partner wie zum Beispiel Sprachschulen, Hotels, Partnerorganisationen im Ausland werden ihnen dann eine Möglichkeit für einen PCR-Test oder Antigentest aufzeigen (zB Apotheke, offiziellen Test-Zentrum oder Krankenhaus) und ihnen bei der Organisation behilflich sein.

Preislich können sie derzeit mit zwischen €50 – €100 pro PCR-Test rechnen.
Antigentests sind günstiger (ca. €30 – €40).
Preise – Je nach Land verschieden. Ausnahmen möglich.